Förderverein der Hochschule Rhein-Waal Campus Cleve e.V. freute sich über fast 100 Tagungsgäste:
Der Grenzgänger – ein normaler Fall?
Kreis Kleve – Kleve – Für Peter Wack, den Vorsitzenden des veranstaltenden Fördervereins der Hochschule Rhein-Waal – Campus Cleve e.V., stand bereits zum Start fest: Es wird nach der ersten Fachtagung „Steuer- und Sozialrecht an Rhein und Waal“ weitere geben. Und Gründe dafür, die gab es an diesem Morgen in der Hochschule Rhein-Waal genug. Mit nahezu 100 Gästen – darunter Personalchefs, leitende Funktionsträger aus den Krankenkassen, Versicherungsunternehmen und Finanzämtern, war die Resonanz aus Sicht des Veranstalters „überwältigend“. Die gelieferten Fachbeiträge der Referenten um Moderator Prof. Dr. Ralf Klapdor, Prodekan der Fakultät Gesellschaft und Ökonomie der Hochschule Rhein-Waal, waren im wahrsten Sinne des Wortes „aus dem Leben gegriffen“.Bildunterschrift: Freuten sich über einen voll besetzten Hörsaal an der Hochschule Rhein-Waal: Die „Macher“ von „Steuer- und Sozialrecht an Rhein und Waal“, (v.l.n.r.) Tom van Zwieten, Ingo Prang, Karsta Dietert, Birgit Scherpenborg, Prof. Dr. Ralf Klapdor, Volker Wein und die Campus Cleve-Vorstände Peter Wack und Hans-Josef Kuypers.
Es stand immer wieder – so auch bei PWC-Steuerberater Ingo Prang – der fiktive Arbeitnehmer im Mittelpunkt, der im Nachbarland tätig ist oder von dort zu seinem deutschen Chef anreist. Will der Unternehmer ihn verklagen, so muss er dies am Wohnsitz des Arbeitnehmers tun. So jedenfalls Rechtsanwältin Karsta Dietert von Ziegler, Peters & Partner.
Dass es dazu kommen kann, machte Diplom-Kaufmann Volker Wein von der Steuerberatungsgesellschaft KPP klar und beschrieb die Vertragsgrundlagen dies- und jenseits der deutsch-niederländischen Grenze als „völlig unterschiedliche Systeme“. So gibt es in den Niederlanden den auch bei uns diskutierten flächendeckenden Mindestlohn, so zählt die Urlaubswoche eines Deutschen bis zu sechs Werktage, die eines Niederländers fünf Werktage. Und der niederländische Nachbar geht wie selbstverständlich von acht Prozent Urlaubsgeld vom Jahresbrutto aus – zahlbar im Monat Mai. Die deutlichste, häufig für den Arbeitgeber auch teuerste Erfahrung kann man mit einem erkrankten Arbeitnehmer machen.
Zahlt der Unternehmer auf deutscher Seite sechs Wochen lang Lohn und Gehalt für den erkrankten Mitarbeiter weiter, bis die Krankenkasse zahlt, so wird er dies für dessen niederländischen Kollegen für zwei Jahre tun müssen. Es sei denn, er hat für diesen Fall eine eigens vorgesehene Versicherung abgeschlossen. Kurzum: Ausgesprochen viele Unterschiede zwischen deutschen und niederländischen Handlungsweisen.
Somit war es nur folgerichtig, dass die Veranstalter-Runde die abschließende, sehr lebhafte Diskussion mit erkennbar vielen niederländischen Wortbeiträgen mit einem deutlichen Fragezeichen versah: „Grenzgänger – ein normaler Fall?“. Die Veranstaltung des Fördervereins der Hochschule Rhein-Waal – Campus Cleve e.V. wird fortgesetzt.